Angebote - Beistandschaft Drucken

PFAD Beistandschaft für Pflege- und Adoptivfamilien

Ein Beistand ist eine Person oder eine Institution, die Menschen in mündlichen Verhandlungen, Verwaltungs- oder Verfahrensvorgängen Hilfe und Unterstützung bietet oder bei Problemen vermittelt. Er soll Betroffenen als kompetente Vertrauensperson zur Seite stehen.

Um Eskalationen z.B. in der Zusammenarbeit mit Jugendamt, Familiengericht oder Gutachter zu vermeiden und eine gewisse Chancengleichheit zwischen Bürger und Behörde zu gewährleisten, kann es hilfreich sein einen Beistand zu bestimmten Terminen mitzunehmen.

Dieser benötigt eine schriftliche Vollmacht durch die Betroffenen und sollte dem Gesprächspartner vorher angekündigt werden.

In Konfliktsituationen setzt sich der PFAD Beistand für eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle des Kindes ein.

Basis der PFAD Beistandstätigkeit zur Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien ist die vorrangige Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen des Pflegekindes, insbesondere sein Recht auf dauerhafte Beheimatung.